Schul- und Heimbeihilfe
Es gibt mehrere Beihilfen, die für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums in Frage kommen. Alle diese Beihilfen sind an verschiedene Einkommensgrenzen gebunden. Es gibt jeweils einen „Beihilfenrechner„, mit dem vorab schnell überprüft werden kann, ob man für eine Beihilfe in Frage kommt.
Die Einreichung der Beihilfen erfolgt online mit der ID-Austria oder in Papierform.
Mögliche Beihilfen:
Unterstufe:
- Schulkostenbeihilfe des Landes Tirol
- Schulbeihilfe Schulveranstaltungen Bundesministerium (SUB): (Schiwoche, Radwoche, Sommersportwoche,…)
- Unterstützung Winter-/Sommersportwochen (gefördert durch BMWKMS/BMB/WKÖ)
- Förderung von schulbezogenen Sprachprojektwochen und Austauschprogrammen des Landes Tirol (Antrag durch Lehrperson)
Oberstufe:
- 9. Schulstufe/1. Oberstufe: Schulkostenbeihilfe des Landes Tirol
- 9. Schulstufe (1. Klasse Oberstufe): Schul- und/oder Heimbeihilfe Land Tirol/ Landesgedächtnisstiftung
- ab der 10. Schulstufe (2. Klasse Oberstufe): Schul- und/oder Heimbeihilfe Bundesministerium:
Nur nach Vorlage eines Negativbescheides der primär zuständigen Bundesstellen (Bildungsdirektion für Tirol, Land Tirol – Abt. Landwirtschaftliches Schulwesen u. Landwirtschaftsrecht oder das für Bildung zuständige Bundesministerium) ist eine Antragstellung bei der Landesgedächtnisstiftung möglich. - Schulbeihilfe Schulveranstaltungen Bundesministerium (SUB): (Schiwoche, Radwoche, Sommersportwoche,…)
- Unterstützung Winter-/Sommersportwochen (gefördert durch BMWKMS/BMB/WKÖ)
- Förderung von schulbezogenen Sprachprojektwochen und Austauschprogrammen des Landes Tirol (Antrag durch Lehrperson)
Bei Antragstellung unbedingt die jeweils geforderten Beilagen mit senden.
Schulkostenbeihilfe des Landes Tirol
Schulkostenbeihilfe | Land Tirol
- Für schulpflichtige Schüler*innen (bis inkl. 9. Schulstufe/1. Oberstufe)
- Richtlinien Schulkostenbeihilfe (mit Einkommensgrenzen)
- Maximal 200€ pro Kind und Jahr
- Online-Formular
- Frist: Einreichung jeweils von 1.1. bis 31.12. für das jeweilige Kalenderjahr möglich.
- Dokumente, die zum Upload bereitgehalten werden müssen:
- Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde
Schul- und/oder Heimbeihilfe Land Tirol:
Landesgedächtnisstiftung | Land Tirol
- Schüler*innen der 9. Schulstufe (1. Klasse Oberstufe)
- Schüler*innen ab der 10. Schulstufe (2. Klasse Oberstufe) nur nach Vorlage eines Negativbescheides der primär zuständigen Bundesstellen (Bildungsdirektion für Tirol) ist eine Antragstellung bei der Landesgedächtnisstiftung möglich.
- Frist: Einreichung jeweils bis 30.4. des jeweiligen Schuljahres möglich.
- Link zum Onlineformular
- Dokumente, die zum Upload bereitgehalten werden müssen:
- Schulbesuchsbestätigung: Diese können sie im Bildungsportal (https://bildung.gv.at) herunterladen.
- Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde
- Negativbescheid Schulbeihilfe (ab 10. Schulstufe/2. Oberstufe, Bundesförderung=nächste Fördermöglichkeit)
- Aktueller Einheitswertbescheid (bei land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit)
Schul- und/oder Heimbeihilfe Bundesministerium:
Antrag auf Schülerbeihilfe (Schul- und/oder Heimbeihilfe)
- Schüler*innen ab der 10. Schulstufe (2. Klasse Oberstufe)
- Beihilfenrechner: Berechnen Sie Ihre Schulbeihilfe!
- Screenshots aus der Antragstellung
- Frist: Die Einreichung muss bis spätestens 31.12. des jeweiligen Schuljahres erfolgen.
- Dokumente, die zum Upload bereitgehalten werden müssen:
- Schulbesuchsbestätigung: Diese können sie im Bildungsportal (https://bildung.gv.at) herunterladen.
- Link zum Onlineformular (der Antrag kann auch in Papierform gestellt werden)
- Der Antrag kann auch in Papierform gestellt werden, das online oder in der Schule verfügbar ist. Der Antrag kann auch gemeinsam mit dem Antrag auf Beihilfe für mehrtägige Schulveranstaltungen (Formular SUA) gestellt werden.
Schulbeihilfe Schulveranstaltungen Bundesministerium (Formular SUB):
Finanzielle Unterstützungen für die Teilnahme an Schulveranstaltungen wie Schiwoche, Radsportwoche, Sommersportwoche, … die mindestens 4 Tage dauern.
- Schüler*innen 5.-12. Schulstufe (Unter- und Oberstufe)
- Beihilfenrechner: Berechnen Sie Ihre Schulbeihilfe! (Es ist der selbe Rechner, wie für die Schulbeihilfe)
- Link mit allen notwendigen Informationen
- Frist: Die Einreichung sollte vor Beginn der Schulveranstaltung erfolgen, spätestens jedoch bis 30.4.
- Screenshots aus der Antragstellung
- Dokumente, die zum Upload bereitgehalten werden müssen:
- Bestätigung der Schule über die Teilnahme an der Schulveranstaltung:
Vorlage für die Bestätigung der Teilnahme an Schulveranstaltungen - Eventuell werden noch weitere Dokumente benötigt.
- Bestätigung der Schule über die Teilnahme an der Schulveranstaltung:
- Link zum Onlineformular
- Der Antrag kann auch in Papierform gestellt werden das online oder in der Schule verfügbar ist. Der Antrag kann gemeinsam mit dem Antrag auf Schulbeihilfe gestellt werden und ist in Papierform abzugeben.
Unterstützung Winter-/Sommersportwochen (gefördert durch BMWKMS/BMB/WKÖ):
Finanzielle Unterstützungen für die Teilnahme an Winter-/Sommersportwochen wie Schiwoche, Radsportwoche, Sommersportwoche (www.sportwochen.org)
Förderung von schulbezogenen Sprachprojektwochen und Austauschprogrammen (gefördert durch Land Tirol):
Förderung von schulbezogenen Sprachprojektwochen und Austauschprogrammen