Hausordnung

  1. Sinn und Zweck dieser Hausordnung ist es, die Bestimmungen der Schulordnung zu ergänzen und Regeln aufzustellen, die ein Zusammenleben aller erleichtern sollen. Dieses Zusammenleben sollte von gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung voreinander getragen sein.
  2. Sicherheit: Den Anweisungen des Lehrpersonals ist Folge zu leisten. Das Ballspielen und Laufen ist in den Gängen und Klassenräumen zu unterlassen.
  3. Verhalten: Wir gehen miteinander höflich und fair um. Jeder sollte sich bemühen, andere weder mit Worten noch mit Taten zu verletzen und Konflikte gewaltfrei zu lösen.
  4. Privat- und auch Schuleigentum sind zu respektieren. Für Beschädigungen, die auf persönliches Verschulden zurückzuführen sind, ist Schadenersatz und Wiedergutmachung zu leisten. Das gilt insbesondere auch für mutwillige Sachbeschädigung, hier kann der Schadensstifter auch disziplinär zur Verantwortung gezogen werden.
    Beamer, PC, Boxen etc. sind Unterrichtsmittel und dürfen nur von Lehrpersonen für Unterrichtszwecke verwendet werden. Insbesondere dürfen diese nicht eigenmächtig von Schülern außerhalb der Unterrichtszeit in Betrieb genommen werden.Es soll auch darauf geachtet werden,

    • dass keine Wertsachen herumliegen,
    • dass das Klassenzimmer versperrt ist, wenn darin kein Unterricht stattfindet
    • dass regelmäßig (Pause und Stundenmitte) ausgiebig gelüftet wird.
  5. Ordnung: Ordnung erleichtert das Zusammenleben
    • Es ist darauf zu achten, dass
      • Kraftfahrzeuge der Schüler/innen außerhalb des Schulgeländes abgestellt werden,
      • mit Kraftfahrzeugen, Rädern und Tretrollern in den Hof einfahrende Personen ihre Geschwindigkeit der Situation anpassen bzw. auf Schrittgeschwindigkeit drosseln und den Fußgängern Vorrang geben,
      • das Umherfahren mit Rädern oder Tretrollern innerhalb des Schulhofes untersagt ist,
      • das Anbringen von Plakaten der Genehmigung der Direktion bedarf.
    • Aus Gründen der Hygiene und um die Sauberkeit der Unterrichtsräume zu gewährleisten, wechseln die Schülerinnen und Schüler beim Betreten des Schulgebäudes in ihrer zugewiesenen Garderobe die Straßenschuhe gegen Hausschuhe. Die Hausschuhe dürfen am gesamten Schulgelände verwendet werden und sollten daher eine feuchtigkeitsbeständige Sohle aufweisen. Keine Hausschuhe sind: Crocs, Sneakers, etc.
    • Die jeweiligen Klassenräume dürfen mit dem Einverständnis des Klassenvorstandes ausgestaltet werden.
    • Schülerinnen und Schüler sind zu größter Ordnung und Sauberkeit verpflichtet. Sie müssen die Mülltrennung durchführen, den Abfall regelmäßig entsorgen und nach jeder Stunde die Tafel reinigen. Des Weiteren haben sie fünf Minuten vor Ende der letzten Unterrichtsstunde im Raum die Stühle auf die Tische zu stellen, wenn die Lehrperson nach einer Sichtbeurteilung der Sauberkeit im Raum dazu auffordert, die Klasse zu kehren und die Tafel nass zu reinigen. Einmal in der Woche wird der Klassenraum vom Reinigungspersonal gewischt.
    • Die Schülerinnen und Schüler können die Sitzordnung gemeinsam mit dem Klassenvorstand bestimmen.
    • Warme Getränke aus dem Getränkeautomaten dürfen nur im Bereich dieses Automaten getrunken werden.
    • Der Umwelt zuliebe verzichten wir als gesamte Schulgemeinschaft auf das Mitbringen von Einweggetränkeverpackungen (PET, Dosen) und forcieren stattdessen die Verwendung von Mehrwegflaschen – wir möchten eine immer mehr plastikfreiere Schule werden.
    • Das Verlassen des Schulgeländes ist in den Freistunden oder in den Pausen für alle Schülerinnen und Schüler verboten.
  6. Tabak- und Jugendschutzgesetz: In allen Schulgebäuden und auf dem gesamten Schulgelände gilt für alle ein striktes Rauchverbot. Dasselbe gilt für auch für alle Arten von E-Zigaretten (Vapes, E-Shishas,…) oder Snus, die ebenfalls unter das Tabak- bzw. Jugendschutzgesetz fallen und damit unter 18 verboten sind. Das Zuwiderhandeln ahndet der Gesetzgeber auch mit Geldstrafen.
  7. Verlassen des Unterrichts und Fernbleiben vom Unterricht:
    • Die Rechtfertigung für das Fernbleiben vom Unterricht ist dem Klassenvorstand unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen.
    • Verlässt ein Schüler oder eine Schülerin vorzeitig den Unterricht, muss sich der- oder diejenige beim Klassenvorstand oder – im Fall der Unerreichbarkeit – in der Direktion abmelden.
    • Möchte ein/e Schüler/in dem Unterricht aus welchem Grund auch immer fernbleiben, hat diese/r im Vorhinein um eine Freistellung zu ersuchen.
  8. Aufenthalt in Spezialräumen:
    • Schüler/innen können sich von 7.00 Uhr bis 7.30 und in der Mittagspause im Foyer des Hauptgebäudes in den dafür vorgesehenen Bereichen aufhalten. Der Aufenthaltsbereich ist möglichst sauber zu hinterlassen, und der Müll ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
    • Schülerinnen und Schüler dürfen sich in der großen Pause weder im Keller noch im Stiegenhaus des Turnsaalgebäudes oder im dritten Stock des Hauptgebäudes aufhalten. Sie begeben sich nach dem ersten Läuten in der großen Pause in die jeweiligen Spezialräume.
  9. Smartphone- und Computernutzung:
    • Auf dem Schulgelände haben die Schüler/innen und Lehrer/innen ihr Smartphone auf „lautlos“ zu stellen beziehungsweise auszuschalten!
    • Bei Schularbeiten, Tests, etc. haben die Schüler/innen ihr Smartphone an einem von der Lehrperson zu bestimmenden, aber für die Schülerinnen und Schüler gut sichtbaren Ort, zu legen und auszuschalten (z.B. Lehrerpult).
    • Das Erstellen von Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Aufgenommenen bzw. der Lehrperson erlaubt.
    • Dringende Telefongespräche können mit Erlaubnis einer Lehrperson mit dem Privattelefon oder im Sekretariat geführt werden.
    • In der Mittagspause oder einer Freistunde ist die Handynutzung erlaubt, dadurch dürfen aber andere nicht gestört werden. Die Verwendung des Smartphones soll auf ein Mindestmaß reduziert werden – stattdessen legt die Schulgemeinschaft Wert auf eine verbale „Mensch-zu-Mensch“ Kommunikation.
    • Die Verwendung des Smartphones ist auch in den Pausen untersagt! Ausnahmen dafür sind Tätigkeiten, welche den Lernerfolg fördern (z.B. Recherche zu Unterrichtsinhalten, Erstellen von Notizen zur Hausübung, etc.).
    • Wenn das Handy für den Unterricht verwendet/gebraucht wird, ist die Nutzung mit dem Einverständnis der Lehrperson erlaubt.
    • Bei Verstoß gegen Regeln zur Handynutzung, d.h. bei Benützung, welche nicht zum Lernerfolg beiträgt, darf das Smartphone bis zum Ende der Stunde und im Wiederholungsfall bis zum Ende des Unterrichtstages des Schülers/der Schülerin abgenommen werden. Die Rückgabemodalitäten werden durch die Lehrperson festgelegt. Bei wiederholten Verstößen gegen die Regeln zur Handynutzung folgt ein Gespräch in der Direktion, die für einzelne Schülerinnen und Schüler gegebenenfalls ein generelles Handyverbot aussprechen kann.
    • Alle Schulcomputer und auch privaten Multimediageräte sind in der Schule ausschließlich zum Arbeiten vorgesehen.
  10. Ausschluss vom Unterricht:
    Bei grobem Fehlverhalten können Schüler/innen vom Unterricht ausgeschlossen werden. Sie müssen sich im Sekretariat melden, um einer Aufsicht zugeführt zu werden. Der/die Lehrer/in dokumentiert den Ausschluss sowie den Ausschlussgrund im Katalog und informiert die Erziehungsberechtigten.

Landeck, September 2020