„Sicherheitsphase“ und Anpassungen in der „COVID-Risikostufe 3“

Veröffentlicht von Gym Landeck am

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!

Wie schon letzte Woche mitgeteilt, befinden wir uns in Risikostufe 3. (Siehe Regeln unterhalb) Zusätzlich wurden noch zwei Dinge über das Wochenende beschlossen bzw. geändert, die ab sofort gelten:

NEU!!

  • Schülerinnen und Schüler und Lehrpersonen in der Unterstufe haben im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume einen MNS zu tragen. Eine FFP2-Maske wir empfohlen,  ist aber nicht notwendig. (Update 15.11. 17:30 Uhr)
    Schülerinnen und Schüler sowie das Lehr- und Verwaltungspersonal ab der Oberstufe   haben im gesamten Schulgebäude, somit auch während des Unterrichts, eine FFP2-Maske zu tragen.
    Es sind also für alle FFP2-Masken vorgeschrieben.

  • Testungen:
    Die Testungen sind zumindest in den nächsten beiden Wochen für alle verpflichtend!
    Ab dem 29.11.2021 sollen zudem auch zwei PCR-Tests pro Woche gemacht werden.

  • Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen
    Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen sind in der Risikostufe 3
    nicht mehr erlaubt. Bereits anberaumte Schulveranstaltungen oder schulbezogene
    Veranstaltungen sind abzusagen.
  • Schulfremde Personen
    Unterrichtsangebote außerschulischer Einrichtungen oder externe Kooperationen sind untersagt. Als „schulfremd“ gelten alle Personen mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern, Lehr- und Verwaltungspersonal, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Jugendcoaches sowie  Studierende der Lehramtsstudien im Rahmen des praxisschulmäßigen Unterrichts.
  • Gespräche mit Erziehungsberechtigten
    Elternsprechtage sind digital durchzuführen. (Dazu folgen noch nähere Informationen) Auch einzelne Gespräche mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind möglichst digital durchzuführen. Bitte dazu die Sprechstundenbuchung nutzen und eventuell einen anderen Zeitraum vereinbaren. Das Gespräch kann auch über den Teams-Account der Kinder stattfinden.
    Wenn im Einzelfall ein Gespräch in Präsenz unbedingt erforderlich ist, kann dieses im Ausnahmefall auch in Präsenz stattfinden, die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten haben hierfür einen 3-G-Nachweis zu erbringen und während des gesamten Aufenthaltes in der Schule einen MNS zu tragen.
  • Konferenzen und Treffen von schulpartnerschaftlichen Gremien
    Diese können nur mittels digitaler Kommunikation stattfinden.

Otto Siegele
Direktor

15.11.2021

Verordnung Risikostufe 3_2021-11-11