Verordnung der „COVID-Risikostufe 3“ bis 3. Dezember
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!
Die Bildungsdirektion hat festgelegt, dass ab Montag, 15. November 2021 die „Risikostufe 3“ in Kraft tritt. Hier noch einmal die bereits in den letzten Wochen geltenden Regeln, bzw. (rot markiert) die ab Montag zustätzlich geltenden Regeln.
- Testungen:
Für geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler besteht keine Testpflicht.
Alle anderen Schülerinnen und Schüler müssen verpflichtend dreimal wöchentlich testen (zweimal mittels Antigen-Test, einmal mittels PCR-Test). Externe Zertifikate von befugten Stellen werden anerkannt. - Mund-Nasen-Schutz (MNS)
Schülerinnen und Schüler und Lehrpersonen in der Unterstufe haben im
Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume einen Mund-Nasen Schutz (MNS) zu tragen.
Schülerinnen und Schüler sowie das Lehr- und Verwaltungspersonal ab der Oberstufe haben im gesamten Schulgebäude, somit auch während des Unterrichts, einen normalen Mund-NasenSchutz (MNS) zu tragen - Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen
Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen sind in der Risikostufe 3
nicht mehr erlaubt. Bereits anberaumte Schulveranstaltungen oder schulbezogene
Veranstaltungen sind abzusagen - Schulfremde Personen
Unterrichtsangebote außerschulischer Einrichtungen oder externe Kooperationen sind untersagt. Als „schulfremd“ gelten alle Personen mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern, Lehr- und Verwaltungspersonal, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Jugendcoaches sowie Studierende der Lehramtsstudien im Rahmen des praxisschulmäßigen Unterrichts. - Gespräche mit Erziehungsberechtigten
Elternsprechtage sind digital durchzuführen. (Dazu folgen noch nähere Informationen) Auch einzelne Gespräche mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind möglichst digital durchzuführen. Bitte dazu die Sprechstundenbuchung nutzen und eventuell einen anderen Zeitraum vereinbaren. Das Gespräch kann auch über den Teams-Account der Kinder stattfinden.
Wenn im Einzelfall ein Gespräch in Präsenz unbedingt erforderlich ist, kann dieses im Ausnahmefall auch in Präsenz stattfinden, die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten haben hierfür einen 3-G-Nachweis zu erbringen und während des gesamten Aufenthaltes in der Schule einen MNS zu tragen. - Konferenzen und Treffen von schulpartnerschaftlichen Gremien
Diese können nur mittels digitaler Kommunikation stattfinden.
Otto Siegele
Direktor