Elterninformation zum „Hochfahren“ des Schulbetriebes

Veröffentlicht von Gym Landeck am

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Wie Sie sicher den Medien entnommen haben, wird der Schulbetrieb in nächster Zeit wieder schrittweise „hochgefahren“.

Neben der Betreuung, die auch jetzt schon für einzelne Kinder an der Schule stattfindet, wird ab 4. Mai 2020 für die Maturantinnen und Maturanten ein sogenannter „Ergänzungsunterricht“ an der Schule angeboten. Die Maturantinnen und Maturanten werden darüber von mir und den Klassenvorständen persönlich informiert. Auch die Wahl der Prüfungsgebiete und eine allfällige Anmeldung zur mündlichen Reifeprüfung wird den Maturantinnen und Maturanten persönlich erklärt. Falls dazu noch Fragen auftauchen, bitte sich einfach persönlich bei mir oder den Klassenvorständen melden.

Der zweite Schritt betrifft die Unterstufe, die am Montag, 18. Mai 2020, wieder mit dem Unterricht starten kann. Dabei werden alle Klassen in zwei Gruppen geteilt. Eine Gruppe hat dann Montag bis Mittwoch und die andere Gruppe am Donnerstag und Freitag Unterricht. Das ergibt trotz der Feiertage und schulautonomen freien Tage in etwa die gleiche Unterrichtszeit für alle. Den genauen Stundenplan und die Gruppeneinteilung können Sie dann jeweils dem Stundenplan in WebUntis entnehmen. Es werden alle Gegenstände, außer Bewegung und Sport sowie Musik, unterrichtet und es wird keinen Nachmittagsunterricht geben. Falls es gut begründete Wünsche zur Gruppeneinteilung gibt, bitte ich Sie, uns diese möglichst bald zukommen zu lassen.
Das Halbieren der Klassen soll es ermöglichen, den Unterricht mit ausreichendem Abstand abzuhalten. Die Gruppe, die jeweils unterrichtsfrei hat, arbeitet von zu Hause aus an den Arbeitsaufträgen. Falls Betreuungsbedarf an den unterrichtsfreien Tagen besteht, gibt es natürlich auch weiterhin ein Betreuungsangebot an der Schule, wofür aber wie bisher eine Anmeldung notwendig ist (Anmeldung zur Betreuung an der Schule).

Die Oberstufenschüler/innen werden voraussichtlich wieder ab 3. Juni 2020 zum Unterricht an der Schule sein. Auch dort wird es Klassenteilungen geben. Stundenplan und Gruppeneinteilung werden rechtzeitig mitgeteilt.

Die Leistungsbeurteilung findet ausgehend von der letzten Notenmitteilung im Rahmen der Mitarbeit im Präsenz- und Heimunterricht statt. Es finden keine Schularbeiten mehr statt. Lediglich mündliche Prüfungen sind bei Zwischennoten möglich. Prinzipiell wird in diesem Jahr das Aufsteigen mit einem Nicht genügend für alle Schülerinnen und Schüler möglich sein.

Schülerinnen und Schüler, die sich auf Grund der Corona Krise nicht in der Lage sehen, dem Unterricht in der Schule beizuwohnen oder wenn Eltern bzw. Erziehungsberechtigte auf Grund von Bedenken ihre Kinder nicht in die Schule schicken wollen, müssen sie dies auch nicht tun. Sie gelten als entschuldigt, sind aber verpflichtet, den versäumten Stoff aufzuholen bzw. nachzulernen.
In diesem Fall ist die Direktion davon per Mail in Kenntnis zu setzen.

 Vom Ministerium verordnete Hygienemaßnahmen:

  • Bei der Fahrt zur Schule Mund-Nasen-Schutz
  • Keine Ansammlung von Menschen beim Eintreffen in der Schule, in den Gängen oder Klassen.
  • Unterrichtsräume gehen aus dem Stundenplan hervor
  • Schulfremde Personen (auch Eltern) dürfen ausschließlich nach Terminvereinbarung die Schule betreten
  • Bei Bewegung im Schulgebäude ist der Mund-Nasen-Schutz von allen Personen zu tragen.
  • Abstand halten! Wahren Sie eine dauerhafte Distanz von mindestens einem Meter zwischen Ihnen und einer anderen Person. Sofern möglich, sollte auch im pädagogischen Alltag versucht werden, eine Distanz von mindestens einem Meter einzuhalten. Wenn aus welchen Gründen auch immer die Einhaltung des körperlichen Abstandes einmal nicht gewährleistet werden kann, so ist der Kontakt auf gleicher Gesichtshöhe zu vermeiden.
  • Hände waschen! Jede Person muss sich unmittelbar nach Betreten der Schule gründlich mit Wasser und Flüssigseife die Hände waschen (mind. 30 Sekunden, die Wassertemperatur spielt dabei keine Rolle). Alternativ ist die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln möglich, es muss 30 Sekunden einwirken, um wirksam zu sein.

Das gründliche Händewaschen gilt nicht nur nach Betreten der Einrichtung, sondern soll den gesamten Tag über mehrmals durchgeführt werden, insbesondere nach dem Schnäuzen, Niesen und Husten, vor der Zubereitung von Nahrung, vor dem Essen und nach der Benutzung von Toiletten etc. Auch vor dem Wechsel in einen anderen Raum sollten immer die Hände gewaschen werden. Es werden in den Klassenräumen und WC-Anlagen Seifenspender und Einweghandtücher vorhanden sein.

  • Mund-Nasen-Schutz tragen! Alle Personen, die sich im Schulgebäude bewegen, müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Beim Unterricht, wo genügend Abstand sichergestellt ist, darf der Nasen-Mund-Schutz abgenommen werden.
  • Nicht berühren! Berühren Sie weder Augen, Nase oder Mund! Hände können Viren aufnehmen und das Virus übertragen.
  • Auf Atemhygiene achten! Halten Sie beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Papiertaschentuch bedeckt und entsorgen Sie dieses sofort. Singen sollte unterlassen und Schreien vermieden werden.
  • Krank? Zuhause bleiben! Jede Person, die sich krank fühlt, darf nicht in die Bildungseinrichtung kommen. Eine Person, die zu einer Risikogruppe gehört oder mit solchen Personen zusammenlebt, soll bitte ihren Arzt kontaktieren und zu Hause bleiben.
  • Telefonieren! Sprechstunden und Elterngespräche sind nach Möglichkeit telefonisch oder virtuell abzuhalten.

Wenn die Stundenpläne und konkretere Vorgehensweisen bekannt sind, werde ich mich rechtzeitig vor dem 18.5.2020 wieder bei Ihnen melden.

Anbei finden Sie neben der Druckversion dieses Schreibens, ein Schreiben unseres Herrn Bundesministers Heinz Faßmann.

Falls Sie Fragen oder Wünsche haben, bitte melden Sie sich bei mir.

Otto Siegele
Direktor

o.siegele@tsn.at
0664/4550063

Elternbrief von Bundesminister Heinz Faßmann

Druckversion des Elternbriefes